Verbrennen im Freien
VERBRENNEN IM FREIEN
NÖ Feuerwehrgesetz 2015
§9
Verbrennen im Freien
Das punktuelle und flächenhafte Verbrennenim Freien ist verboten
Ausnahmen und weitere Informationen unter:
![no no](/files/0DA00172-2BC1-47A9-A46E-FD9F91D3469A.jpeg)
Formular zum Anmelden für ein Verbrennen im Freien an die Feuerwehrbezirksalarmzentrale Melk steht zum Download bereit: