Verbrennen im Freien

VERBRENNEN IM FREIEN

NÖ Feuerwehrgesetz 2015
§9
Verbrennen im Freien
 Das punktuelle und flächenhafte Verbrennenim Freien ist verboten

Ausnahmen und weitere Informationen unter:
 
no
 
 
 
Formular zum Anmelden für ein Verbrennen im Freien an die Feuerwehrbezirksalarmzentrale Melk steht zum Download bereit: